Islamisches Strafrecht

REGULÄR
VORLESUNG

10:15 - 11:45 Uhr / UniMS

Das islamische Strafrecht ist wohl der bekannteste Aspekt des islamischen Rechts – so sehr, dass der Begriff „Scharia“ oft ausschließlich mit diesem Apekt assoziiert wird. Drastische Strafen wie die Steinigung oder die Amputation von Gliedmaßen, verbunden mit einer repressiven Sexualmoral, ziehen die Aufmerksamkeit auf sich, stehen sie doch im krassem Widerspruch zu Werten der Moderne. Wohl aus demselben Grund nimmt das Strafrecht auch in der Reformagenda islamistischer Akteure einen prominenten Platz ein, deren Bestreben nach einer (Wieder-)Einführung islamischen Rechts oft auffällig stark auf diesen Rechtsbereich fokussiert ist. Die drastischen Strafnormen eignen sich offenbar besonders als Symbol für kulturelle Selbstbehauptung, sprechen aber auch die Sehnsucht nach einem funktionierenden, nicht von Korruption und Ineffizienz gebeutelten Recht an. Es knüpfen sich also vielfältige Projektionen an das islamische Strafrecht.

Die Vorlesung führt auf wissenschaftlich fundierte Weise in die islamische Strafrechtsdoktrin ein, die neben den drakonischen Körperstrafen für die sog. „ḥadd-Tatbestände“ (Unzucht, Drogenkonsum, Raub, u.a.) auch das sogenannte Talionsrecht (qiṣa) umfasst, das Tötungs- und Körperverletzungsdelikte regelt, sowie den weiten Bereich der sog. „Ermessensstrafen“ (taʿzir). Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Rechtslehre der klassischen Zeit, doch wird auch die heutige Strafrechtsdiskussion thematisiert und die praktische Umsetzung in Geschichte und Gegenwart beleuchtet.

Die Veranstaltung ist eine reguläre Lehrveranstaltung.

Dozent*innen: Prof. Dr. Norbert Oberauer

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Veranstaltende Hochschule / Einrichtung



Veranstaltungsort: Domplatz 23
Raum: DPL 23.426
Etage: 4. OG
Buslinie(n): 1, 2, 4, 9, 10, 11, 12, 14 zurück ab Aegidiimarkt 11, 12
Haltestelle: Domplatz


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